- Lieferumfang: 1xDruckluft Doppelhorn 64/54 cm + Zugventil + Schlauch
- Material : Hochglanzverchromter Trichter aus Messing. Die Langlebigkeit der Verchromung ist bei Messing besser als bei Metall - nicht zu vergleichen mit Billigchrom aus Fernost
- Membrane : witterungsbeständiger Kunststoff
- Trichterausgänge: 12 cm
- Lautstärke: 116 db
- Frequenz: 186 / 234Hz
- Gewicht: 1,8 kg
- Mit E-Prüfzeichen
- Made in Italien - kein billig Import aus Fernost
Druckluft Doppelhorn 64/54 cm + Zugventil + Schlauch
Hochwertige Messing verchromte Trichter. Lautes, kraftvolles Doppelhorn mit 116db (A) (2m). Diese Hörner sind für eine LKW Druckluftanlage mit einer Barzahl von 6-12 ausgelegt.
Die Auslieferung erfolgt mit Anbaumaterial.
Made in Europe (Italien) - kein billig Import aus Fernost !
Lieferumfang:
1x Druckluft-Doppelhorn 54/64 cm
1x Zugventil
diverses Anbaumaterial (Montageschrauben, Halterung, etc...)
3 Meter Druckluftschlauch Ø 6 mm
1 T-Verbinder Ø 6 mm
2 Schlauchverschraubungen Ø 6 mm
1 Dachdurchführung
1 Winkel Ø 6 mm
WICHTIG!
Diese Horn verfügt über ein E-Prüfzeichen und ist somit, im Vergleich zu den meisten Hörnern aus Fernost, auch in Europa im Straßenverkehr zugelassen!
Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:
Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.
Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss
sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Via Mameli, 10
IT-25014 Castenedolo (BS)
Tel.Nr.: +39 3021341
E-Mail: [email protected]:
Internet: www.marco.it
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